Mit der Forschungszulage, die Anfang 2020 mit dem Forschungszulagengesetz an den Start gegangen ist, will die Bundesregierung den Forschungs- und Innovationsstandort Deutschland attraktiver machen. Deshalb ist die Forschungszulage auch ausdrücklich als Breitenförderung konzipiert, die möglichst viele Unternehmen in Deutschland erreichen soll.
Zulagenberechtigt sind grundsätzlich alle Steuerpflichtigen, die einkommenssteuer- oder körperschaftsteuerpflichtig und nicht von der Besteuerung befreit sind. Also auch Unternehmen und Startups jeglicher Größe. Ob tatsächlich Körperschaftssteuer gezahlt wird, spielt dabei übrigens keine Rolle, es kommt lediglich auf die Steuerpflicht an.
Über die Zulage können Innovatoren bis zu 1.000.000 EUR pro Jahr für Forschung und Entwicklung bekommen. Lesen Sie HIER alle wichtigen Fakten über die steuerliche Forschungsförderung.
Die Antragstellung erfolgt über das Web-Portal der BSFZ
Ihnen hat dieser Beitrag gefallen. Dann teilen Sie ihn auf: