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26.04.21
Zins- und Tilgungsfreiheit für Corona-Liquiditätshilfe I verlängert

Für Unternehmen aller Branchen hat das Land MV vor einem Jahr mit der rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfe ein Darlehensprogramm aufgelegt, für das nun nach einem Jahr Zins- und Tilgungsfreiheit die Rückzahlungen einsetzen würde. „Weil die Situation für viele Unternehmen weiter schwierig ist, wird die Zins- und Tilgungsfreiheit für die Liquiditätshilfen aus der ersten Antragsphase um acht Monate verlängert

Für Unternehmen aller Branchen hat das Land MV vor einem Jahr mit der rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfe ein Darlehensprogramm aufgelegt, für das nun nach einem Jahr Zins- und Tilgungsfreiheit die Rückzahlungen einsetzen würde. „Weil die Situation für viele Unternehmen weiter schwierig ist, wird die Zins- und Tilgungsfreiheit für die Liquiditätshilfen aus der ersten Antragsphase um acht Monate verlängert. Die Unternehmen haben nun 20 statt 12 Monate Zeit, bis sie mit der Rückzahlung beginnen müssen“, sagte MV-Wirtschaftsminister Harry Glawe am 23.04.2021.

In der ersten Antragsphase des Programms wurden circa 100 Millionen Euro an rund 2.200 Unternehmen als Darlehen ausgereicht. Zu den Zuwendungsempfängern gehören kleinste, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten aus allen Branchen mit Sitz in MV. Sollten Unternehmen die Verlängerung der tilgungsfreien Zeit nicht in Anspruch nehmen und im 13. Monat mit der Rückzahlung beginnen wollen, steht ihnen dies selbstverständlich frei. Sondertilgungen sind jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Die Liquiditätshilfen greifen, wenn Einnahmen fehlen und Liquiditätsreserven nicht reichen. „Dabei geht es darum, die Finanzierung der laufenden Ausgaben zu sichern, um Unternehmen zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu erhalten“, sagte Wirtschaftsminister Glawe. Die erste Phase umfasste den Förderzeitraum vom 01. April 2020 bis zum 30. September 2020. Das Programm wurde im Rahmen des Winter-Stabilisierungsprogramms neu aufgelegt und mittlerweile bis zum 30. Juni 2021 fortgeführt.

Die Antragsstellung und -bearbeitung erfolgt durch die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA).

 

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