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24.04.20
Verringerung des Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie

Der Gastronomie bricht durch die Coronakrise gerade ein Großteil der Einnahmen weg. Deswegen sollen Betriebe nun steuerlich entlastet werden. Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird laut Beschluss ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent gesenkt.

Der Gastronomie bricht durch die Coronakrise gerade ein Großteil der Einnahmen weg. Deswegen sollen Betriebe nun steuerlich entlastet werden. Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird laut Beschluss ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent gesenkt.

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