Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und andere kulturelle Veranstaltungen sollen wieder anlaufen können. Da der Wiederbeginn des kulturellen Lebens immer noch mit pandemiebedingten Unsicherheiten verbunden ist, soll der Sonderfonds in Höhe von 2,5 Mrd. Euro Schutz vor Beschränkungen der Besucherzahlen und anderen Restriktionen und Risiken bieten.
Der Sonderfonds unterstützt mit zwei zentralen Bausteinen:
Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab dem 1. August 2021 zur Verfügung.
Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucherinnen und Besuchern, die einen langen Planungsvorlauf benötigen.
Umgesetzt wird der Sonderfonds des Bundes über die Kulturministerien der Länder. In Mecklenburg-Vorpommern übernimmt das Landesförderinstitut (www.lfi-mv.de) im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Prüfung und Bewilligung der Anträge. Die Registrierung der Veranstaltungen und die spätere Antragstellung erfolgen über eine zentrale Internetplattform, die von der Freien und Hansestadt Hamburg für alle Länder betreut wird. Die Webseite zur Registrierung und Antragstellung befindet sich derzeit im Aufbau.
Sämtliche Informationen zum Sonderfonds sowie umfangreiche FAQ´s und den Zugang zur Plattform werden veröffentlicht, sobald die technischen Arbeiten abgeschlossen sind: Sonderfonds für Kulturveranstaltungen (lfi-mv.de)
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