Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat am 9. Oktober über Erweiterungen der Richtlinie zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation informiert. „Die fortschreitende Digitalisierung von Wertschöpfungs- und Marktprozessen stellt die Unternehmen und ihre Beschäftigten vor enorme Herausforderungen. Doch: Um sich im Wettbewerb zu behaupten, ist es notwendig, Produktionsprozesse zu analysieren und daraus folgend Prozessinnovationen einzuleiten. Das Wirtschaftsministerium unterstützt die Unternehmen auf diesem Weg. Wir haben vorhandene Förderinstrumente für eine größere Anzahl von Unternehmen als bisher geöffnet; schließlich betrifft die Digitalisierung nahezu alle Branchen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.
Produktionsprozesse analysieren, Lösungen erarbeiten und Pilotprojekte initiieren – Wirtschaftsministerium unterstützt Digitalisierungsprojekte in Unternehmen
Die Richtlinie zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation ist dahingehend erweitert worden, dass künftig die Analyse von Produktionsprozessen, daraus folgend digitale Lösungsvorschläge und die Umsetzung in Pilotprojekte innerhalb eines Unternehmens, gefördert werden. Um diesen Prozess anzustoßen und umzusetzen, können sich die Betriebe externen Sachverstand einkaufen. Die Kosten für die Beratung werden vom Wirtschaftsministerium bei kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 50 Prozent, bei großen Unternehmen mit bis zu 15 Prozent gefördert (maximal 200.000 Euro). Neu ist ebenfalls, dass die Unterstützung von allen gewerblichen Unternehmen in Anspruch genommen werden kann (vorher nur verarbeitendes Gewerbe). „Mit den Geschäftsprozessen ändern sich auch Kompetenz- und Qualifikationsanforderungen sowie Organisationsformen. Das hat Auswirkungen auf den Arbeitsalltag der Mitarbeiter, erfordert ein Umlernen und kann auch Unsicherheiten bringen. Das muss jeder Unternehmer im Blick haben und gegensteuern. Deshalb werden wir auch hier unterstützend aktiv“, sagte Glawe.
Als möglicher Bestandteil einer Prozessinnovation sind zudem auch Analysen und Beratungen im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Beschäftigten im Unternehmen förderfähig (Technikfolgenabschätzung). Dabei kann es sich beispielsweise um Auswertungen zu gesundheitlichen Auswirkungen, die Sicherung der Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer und des Arbeitsschutzes handeln.
Investitionen in neue Technologien werden unterstützt
Ebenfalls neu in die Richtlinie wurde auch die Förderung von Investitionen aufgenommen, die der Umsetzung von bereits erfolgten Prozessinnovationen dienen. Dabei handelt es sich beispielsweise um den Kauf von Maschinen, Anlagen, Robotik, Automatisierungstechnik wie Sensorik oder Datenübertragungstechnik. Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können bis 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben (maximal 100.000 Euro) erhalten. „Dieser Schritt ist wichtig. Nach der sorgfältigen Analyse für verbesserte Produktionsabläufe im Unternehmen ist es oftmals notwendig, in neue Technologien zu investieren, um langfristig wettbewerbsfähig zu sein. Dabei unterstützen wir“, sagte Glawe.
Unterstützung für Unternehmen – 236,3 Millionen Euro für Forschung, Entwicklung und Innovation
In Mecklenburg-Vorpommern stehen in der aktuellen Förderperiode 2014 bis 2020 insgesamt 236,3 Millionen Euro für die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation aus Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) zur Verfügung. Im Zeitraum von 2014 bis 30.06.2019 wurden von diesen Mitteln insgesamt 146,7 Millionen Euro für 450 Vorhaben bewilligt. Dabei handelt es sich unter anderem um 92,7 Millionen Euro für 209 Verbundforschungsvorhaben, 34,8 Millionen Euro für 69 einzelbetriebliche Vorhaben und 3,9 Millionen Euro für 24 Prozessinnovationen. Die Förderungen gingen unter anderem in die Branchen Gesundheit/Life Science (37,2 Prozent), Maschinenbau (24,7 Prozent) sowie Energie/Klima (9,9 Prozent).
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