Ab 1. Mai 2020 tritt ein neues Unterstützungsprogramm für Ausbildungsbetriebe jeglicher Größe aus allen Wirtschaftsbereichen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft.
Die Zuwendung wird in Form einer zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuwendung in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Zuwendungsfähige Ausgaben sind die tatsächlich gezahlten Ausbildungsvergütungen im Förderzeitraum. Der Förderzeitraum beginnt frühestens mit Antragstellung und endet spätestens am 30.09.2020.
Antrags-, Bewilligungs- und Auszahlungsstelle ist das Landesförderinstitut M-V. Anträge können ab dem 01. Mai 2020 längstens bis zum 31.07.2020 gestellt werden. Der Antrag ist formgebunden unter Beifügung dort aufgeführter Unterlagen zu stellen.
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