13.12.24
Neue ZIM-Förderrichtlinie ab Januar 2025
Die neue Förderrichtlinie gilt ab dem 1. Januar 2025 und optimiert das bewährte Programm an zahlreichen Stellen: Insbesondere junge und kleine Unternehmen sowie Erstinnovatoren erhalten zukünftig noch bessere Fördermöglichkeiten, um ihnen den Weg hin zu anspruchsvollen Innovationsprojekten zu ebnen. Darüber hinaus wird der Markttransfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen noch umfassender durch ergänzende Dienstleistungen zur Markteinführung unterstützt.
Download: ZIM-Richtlinie 2025
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