Das Wirtschaftsministerium hat die Richtlinie für Forschungs- und Entwicklungsförderung neu gefasst. Diese gilt für die neue Förderperiode mit Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bis zum Jahr 2027.
Im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation Mecklenburg-Vorpommern (FuEuI-Richtlinie) werden Unternehmen und Forschungseinrichtungen bei wirtschaftsnaher Forschung und Entwicklung anteilig finanziell bei den folgenden Maßnahmen unterstützt:
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowohl von Unternehmen sowie auch als Verbundvorhaben von Unternehmen und Forschungseinrichtungen;
- Durchführbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten;
- Anmeldung von Patenten von kleinen und mittleren Unternehmen;
- Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen;
- Prozessinnovationen zur Einführung neuer Technologien;
- Investitionen infolge von Prozessinnovationen.
Grundlage für die zukünftige Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation ist die „Regionale Innovationsstrategie für Intelligente Spezialisierung 2021-2027“. Sie wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Strategierat Wirtschaft-Wissenschaft MV und weiteren Akteuren des Landes erarbeitet. Die zukünftigen Schwerpunkte der Technologieförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind die drei Aktionsfelder Erneuerbare Energien – Wasserstofftechnologien, Medizintechnik und Biotechnologie, Maschinen- und Anlagenbau und die zwei Querschnittstechnologien Informations- und Kommunikationstechnologien und Bioökonomie.
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