KfW-Schnellkredit 2020
Informationen zum KfW Schnellkredit finden Sie hier
CORONA-Soforthilfe MV
Ziel des Zuschusses ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und eine Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen (z.B. laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten).Antragsberechtigt sind Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe einschließlich Künstler und Kulturschaffende mit bis zu 100 Beschäftigten.
Die Höhe der Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente):
- bis zu 5 Beschäftigte bis zu 9.000,00 Euro,
- bis zu 10 Beschäftigte bis zu 15.000,00 Euro,
- bis zu 24 Beschäftigte bis zu 25.000,00 Euro,
- bis zu 49 Beschäftigte bis zu 40.000,00 Euro,
- bis zu 100 Beschäftigte bis zu 60.000,00 Euro.
- Für Unternehmen mit Beschäftigten ab 101 bis 249 Beschäftigten besteht ebenso die Möglichkeit der Unterstützung.Hier wird nach Einzelfallprüfung durch ein Entscheidungsgremium für das Sondervermögen „MV-Schutzfonds“ entschieden. Die Unterstützung kann beispielsweise durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, ein Darlehen oder Kredit erfolgen.
Informationen zu den Entwicklungen im Landkreis Rostock finden Sie HIER. Die Informationen werden stetig aktuell gehalten.
Als zentrales Informationsportal für Fimern in der Coron-Krise steht www.RettungsRINGMV.dezur Verfügung.
Antragstellung
Das Landesförderinstitut hat auf seiner Homepage das bisherige Formular gegen das überarbeitete ausgetauscht. Die vor dem 1. April bereits eingegangen Anträge werden weiter bewilligt. Ab 1. April 2020 gilt ausschließlich der neue Antrag.
Das Antragsformular kann an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern per E-Mail: soforthilfe@lfi-mv.de übermittelt werden, jedoch ist eine postalische Zusendung des Formulars zwingend erforderlich!
→ zur Beantragung der Soforthilfe beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Hinweise und Fragen zum Soforthilfeprogramm
Ferner wurde ein Merkblattund ein FAQ-Katalog zum Soforthilfeprogrammveröffentlicht, in welchem die häufigsten Fragen beantwortet werden.
Weitere Liquiditätshilfe des Landes MV
Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt eine Liquiditätshilfe von bis zu 20.000 Euro (Betriebe bis 9 Mitarbeiter) bzw. bis zu 200.000 Euro (Betriebe ab 10 Mitarbeiter) zur Verfügung.
Die Antragsvormerkung unter → www.gsa-schwerin.de dient einer zügigen Bearbeitung Ihres Antrags, ersetzt diesen aber nicht. Antragsformulare stehen voraussichtlich ab dem 1. April 2020 als Download zur Verfügung. Der rückzahlbare Zuschuss wird eine Laufzeit von 5 Jahren haben. Darlehen bis 20.000 EUR sind zinsfrei, Darlehen zwischen 20.001 Euro und 200.000 Euro sind im ersten Jahr zinsfrei, danach fallen Zinsen in Höhe von 3,69 % p.a. an. Das erste Jahr ist tilgungsfrei. Eine Restschuldbefreiung nach 36 Monaten wird möglich sein, falls die Existenz des Unternehmens gefährdet ist.
Liquiditätshilfen über die Hausbank
Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten und einen Kredit benötigen, können das KfW-Sonderprogramm nutzen.
Seit dem 23.03.2020 besteht die Möglichkeit, bei Banken und Sparkassen einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel zu beantragen, sofern sich das antragstellende Unternehmen bis zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten befand. Details zu den drei Programmvarianten
- KfW-Kredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind (bis zu 90 % Risikoübernahme bei KMU, Zinssatz 1,0 %-2,12 % )
- KfW-Kredit für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind (bis zu 90 % Risikoübernahme bei KMU, Zinssatz 1,0 %-2,12 %)
- KfW-Sonderprogramm – Konsortialfinanzierungen ab 25 Mio. Euro
sind abrufbar bei der → KfW
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Hausbankdarlehen zu verbesserten Konditionen über die Bürgschaftsbank MV rückzuverbürgen.
Eine kostenlose Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben können Sie auch über das → Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken stellen.
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