Das Wirtschaftsministerium M-V hat Fördergrundsätze für die Unterstützung von Zulieferern der Schiffbauindustrie erarbeitet. Die Unterstützung erfolgt in Form einer Zwischenfinanzierung von Forderungen in Höhe von bis zu 200.000 Euro, ausnahmsweise bis zu 800.000 Euro. Der Zuwendungsempfänger hat seine zwischenfinanzierten Forderungen abzutreten. Die Konditionen entsprechen mit Ausnahme der Laufzeit dem Liquiditätshilfeprogramm in Form von rückzahlbaren Zuwendungen. Antragsberechtigt sind Unternehmen jeglicher Größe mit Sitz in M-V, die gegenüber Unternehmen der Schiffbauindustrie mit Sitz in M-V aus der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen zum Zeitpunkt der Antragstellung fällige oder bis zum 31.05.2020 fällig werdende Forderungen haben. Die Forderungen dürfen je Unternehmen insgesamt einen Betrag von 5.000 Euro nicht unterschreiten. Bewilligungsbehörde ist die GSA in Schwerin. Anträge können bis zum 30.06.2020 bei der GSA gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Quelle: www.mv-regierung.de
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