Am 12. April 2021 startete das Förderprogramm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur vor Ort.
Mit diesem fördert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sowie Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes beim Aufbau von öffentlich, möglichst 24/7 zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge mitsamt zugehörigem Netzanschluss.
Ziel ist es, den Aufbau von Ladestationen an attraktiven Zielorten des Alltags zu beschleunigen: vor Supermärkten, Hotels, Restaurants und kommunalen Einrichtungen wie Schwimmbädern. Die Förderung hat ein Volumen von 300 Millionen Euro und deckt bis zu 80 Prozent der Investitionskosten – maximal 100.000 Euro für den Netzanschluss und maximal 16.000 Euro pro Ladepunkt. Antragsberechtigt sind rechtsfähige und rechtlich eigenständige natürliche und juristische Personen.
Antragstellung: ab 12.April 2021 bis 31. Dezember 2021
Informationen und Antragstellung: https://www.bav.bund.de/DE/4_Foerderprogramme/6_Foerderung_Ladeinfrastruktur/1_Antragstellung/Antragstellung_node.html#Start
Ihnen hat dieser Beitrag gefallen. Dann teilen Sie ihn auf: