Die Bundesregierung stockt erneut ihr Förderprogramm für private Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden auf. Sie stellt weitere 300 Millionen Euro zur Verfügung, nachdem die bislang bereitgestellten 500 Millionen Euro in Windeseile ausgeschöpft waren.
Privatpersonen, aber auch Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen und –genossenschaften sowie Bauträger können ab sofort wieder Förderanträge stellen für Ladestationen im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden. Gefördert werden Erwerb und Errichtung einer neuen Ladestation einschließlich des elektrischen Anschlusses sowie damit verbundene Nebenarbeiten. Der Zuschuss beträgt 900 Euro je Ladepunkt.
Voraussetzung ist, dass die Gesamtkosten mehr als 900 Euro betragen. Bei deren Ermittlung werden die Ladestation, das Steuerungssystem, der Netzanschluss und Elek-troinstallationsarbeiten berücksichtigt.
Der Antrag muss zwingend vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Weitere Informationen dazu sowie den Weg zu den Antragsformularen finden Sie auf der Webseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Quelle: www-mv-regierung.de
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