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29.04.21
Einzelhändlerinnen und Einzelhändler erhalten einen erleichterten Zugang zur Marktpräsenzprämie.

Stationäre Einzelhändlerinnen und Einzelhändler können vom Land Mecklenburg-Vorpommern eine einmalige Marktpräsenzprämie in Höhe von 5.000 Euro erhalten

Stationäre Einzelhändlerinnen und Einzelhändler können vom Land Mecklenburg-Vorpommern eine einmalige Marktpräsenzprämie in Höhe von 5.000 Euro erhalten. Mit der Pauschale unterstützt das Land Einzelhändlerinnen und Einzelhändler bei Maßnahmen zur Erhöhung der Marktpräsenz, also z. B. bei Werbemaßnahmen, bei der Umsetzung eines Internetauftritts oder Onlineshops. Antragsberechtigt sind Unternehmen einschließlich Soloselbstständige aus dem stationären Einzelhandel, die einen Corona bedingten durchschnittlichen Umsatzrückgang in den Monaten November und Dezember 2020 oder Januar und Februar 2021 von mindestens 70 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum haben. Die Antragsfrist endet am 31. Mai 2021.

Antragsteller senden ihren vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag im Original an die IHK zu Rostock, Ernst-Barlach-Straße 1 - 3, 18055 Rostock

Für weitere Informationen steht in der IHK zur Verfügung:  Anna-Lena Wiese, E-Mail:wiese@rostock.ihk.de

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