22.10.20
Corona Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen
Die Antragstellung für die 2. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate September bis Dezember 2020) ist ab sofort möglich.
Es ist nicht mehr möglich, rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.
Änderungsanträge (für bereits bewilligte Anträge der 1. Phase der Überbrückungshilfe), die zu einer Erhöhung der Billigkeitsleistungen führen sollen, können noch bis 30.11.2020 gestellt werden.
Schlussabrechnungen für bewilligte Anträge der 1. Phase können voraussichtlich ab Dezember 2020 eingereicht werden. Nähere Informationen finden Sie HIER
Quelle: www-lfi-mv.de
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