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02.09.21
Bis 30.September 2021: Antragstellung Sofortprogramm „Re-Start Le-bendige Innenstädte M-V“

Für das Sofortprogramm der Landesregierung zur Revitalisierung der Innenstädte in Mecklenburg-Vorpommern können ab sofort bis 30. September 2021 Projekte über die zuständigen Regionalbeiräte beim Wirtschaftsministerium MV eingereicht werden.

Für das Sofortprogramm der Landesregierung zur Revitalisierung der Innenstädte in Mecklenburg-Vorpommern können ab sofort bis 30. September 2021 Projekte über die zuständigen Regionalbeiräte beim Wirtschaftsministerium MV eingereicht werden.

„Ziel ist es, den Einzelhandel im ortsnahen Umfeld durch verschiedene Maßnahmen zu stabilisieren. Entscheidend ist, dass auch Kultur durch pandemiekonforme kleine und große Veranstaltungen verknüpft und mit einer zunehmenden Digitalisierung das Miteinander wieder ermöglicht wird. Es soll ein innerstädtischer Erlebnisraum entstehen können, der auch Besucher und Touristen einlädt. Dafür müssen neben den Wertschöpfungsketten durch Stabilisierung des Einzelhandels und der Dienstleistungen auch Angebote der Gastronomie gestärkt werden. Mit den Citymanagement-Maßnahmen sollen kommunale und wirtschaftliche Aktivitäten in den Innenstädten des Landes unterstützt werden, die geeignet sind, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern und zur Belebung der Innenstädte beizutragen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Unterstützung für Citymanager – Aktivitätsbudget zur Umsetzung
Das Konzept des Wirtschaftsministeriums zielt auf eine Ergänzung und Erweiterung bereits bestehender Strukturen. Geplant ist es, die vom Wirtschaftsministerium aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bereits geförderten Citymanager weiter zu unterstützen und auszubauen – mit der ggf. Verlängerung der Personalkosttenförderung für Citymanager um ein weiteres Jahr, den temporären Einsatz weiterer Citymanager  zur Pandemiefolgenbewältigung in den Innenstädten und Gemeinden, Aktivitätsbudgets für Citymanager.

Einzelmaßnahmen der Citymanager können zielgerichtet je nach ortsspezifischer Problemlage und Struktur in Absprache mit den Stadtverwaltungen und der regionalen Wirtschaft getroffen werden. So werden regionale Interessen gebündelt, ausgewertet und unmittelbar umgesetzt – unter Einbeziehung auch des ländlichen Raumes.

Revitalisierung von Einzelhandel, Gastronomie und Tourismus in den Innenstädten
Die Förderung richtet sich an die 95 Grund,- Mittel- und Oberzentren des Landes Mecklenburg-Vorpommern. „Insbesondere Oberzentren und Mittelzentren werden als überregional bedeutsame Wirtschaftsstandorte gestärkt. Grundzentren werden als Ankerpunkte des Einzelhandels, der Gastronomie und des Tourismus in den ländlichen Räumen gesichert, entwickelt und ausgebaut.

Förderfähige Projekte
Entwicklung, Umsetzung und Begleitung von innerstädtischen Veranstaltungs- und Belebungsmaßnahmen, insbesondere mit dem Fokus Einzelhandel
– Aufwertung der Innenstadt als attraktiver, multifunktionaler Erlebnisraum
– Revitalisierung von Einzelhandel, Gastronomie und Tourismus in den Innenstädten
– Digitalisierung lokaler Wertschöpfungsketten und Stabilisierung des Einzelhandels.

10 Millionen Euro-Programm zur Revitalisierung der Innenstädte
Die Landesregierung hatte im August 2021 zehn Millionen Euro für das Sofortprogramm „Re-Start – Lebendige Innenstadt MV“ aus dem MV-Schutzfonds bereitgestellt. Jeweils fünf Millionen Euro stehen im Energieministerium und im Wirtschaftsministerium zur Verfügung. Für die Maßnahmen, die innerhalb des 10 Millionen-Euro-Programms das Wirtschaftsministerium betreffen, können Projekte ab sofort bis 30. September 2021 bei den Regionalbeiräten eingereicht werden. In MV gibt es vier Regionalbeiräte in den Teilregionen Westmecklenburg, Region Rostock, Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern, sie gestalten wesentliche Teile der Arbeitsmarktförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit.

Antragstellung: bis zum 30. September 2021, schriftlich in der Geschäftsstelle des zuständigen Regionalbeirates
Förderzeitraum: 01. Dezember 2021 bis 31. Dezember 2023
Projektdauer: max. 2 Jahre
Förderung: Personalausgabenförderung und/oder Aktivitätsbudget
Bewilligungsstelle: Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS)

Fördergrundsätze:https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/

Geschäftsstellen Regionalbeiräte in MV:  https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Arbeit/Regionale-Arbeitsmarkt-und-Strukturentwicklung

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