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02.06.21
Antragsfrist für Änderungsanträge zur Überbrückungshilfe II verlängert

Die Antragsfrist für Änderungsanträge zum Überbrückungshilfe II wurde verlängert bis zum 30. Juni 2021.

Die Antragsfrist für Änderungsanträge zum Überbrückungshilfe II wurde verlängert bis zum 30. Juni 2021.
Die Überbrückungshilfe II unterstützt Unternehmen aller Branchen bzgl. der Deckung ihrer Fixkosten in den Monaten September bis Dezember 2020.

Weitere Informationen finden Sie HIER.

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